VERHALTENSKODEX

Starker, individueller und freundlicher Service sowie Fachkompetenz sind die Basis des täglichen Handelns der JIANGHAI. Daneben sind soziales Engagement, ein hohes Maß an Integrität sowie der Umweltgedanke Bestandteile der Unternehmensphilosophie. Die in diesem Verhaltenskodex festgelegten Grundsätze sollen nicht als Maximalanforderungen betrachtet, sondern nach Möglichkeit übertroffen werden.

1. Geltungsbereich

Dieser Verhaltenskodex gilt weltweit und definiert die Grundsätze sowie Anforderungen der JIANGHAI an ihre Geschäftspartner und deren Beschäftigte, insbesondere der Lieferanten von Gütern und Dienstleistungen, bezüglich deren Verantwortung für Mensch und Umwelt. Die festgeschriebenen Grundsätze sind u.a. abgestimmt mit den Konventionen der International Labour Organisation (im Folgenden „ILO“), der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie den UN-Konventionen über die Rechte des Kindes und zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung von Frauen.

2. Einhaltung von Gesetzen

Es sind die geltenden nationalen und internationalen Gesetze und Vorschriften, die industriellen Mindeststandards, Konventionen der ILO und der UN sowie alle anderen relevanten Bestimmungen (im Folgenden insgesamt „Normen“) einzuhalten, wobei diejenigen Normen anzuwenden sind, welche die strengsten Anforderungen stellen. Die Einhaltung dieses Verhaltenskodex sowie vorstehender Normen darf nicht durch arbeitsvertragliche Vereinbarungen oder vergleichbare Maßnahmen umgangen werden.

3. Verbot von Bestechung und Korruption

Keine Form der Bestechung oder Korruption wird von der JIANGHAI toleriert. Es ist sich in keiner Weise darauf einzulassen, einschließlich jeglicher gesetzeswidriger Zahlungsangebote oder ähnlicher Zuwendungen, um die Entscheidungsfindung zu beeinflussen. Es ist sich so zu verhalten, dass keine persönliche Abhängigkeit, Verpflichtung oder Beeinflussung entsteht. Es wird ein geschäftliches Verhalten erwartet, das auf Fairness und Einhaltung der jeweils geltenden nationalen und internationalen Normen basiert. Sofern in Nationen Geschenke der Sitte und Höflichkeit entsprechen, ist zu beachten, dass dadurch keine verpflichtenden Abhängigkeiten entstehen und die geltenden landesrechtlichen Normen eingehalten werden.

4. Diskriminierung / Achtung der Grundrechte der Mitarbeiter

Jedwede Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung ist untersagt. Die Chancengleichheit und Gleichbehandlung der Mitarbeiter ist zu fördern. Insbesondere ist jede Unterscheidung, Ausschließung oder Bevorzugung verboten, die aufgrund der Rasse, der Kaste, der Hautfarbe, des Geschlechts, des Alters, der religiösen Überzeugung, der politischen Meinung, der körperlichen oder geistigen Behinderung, der ethnischen, nationalen und sozialen Herkunft, der Nationalität, der sexuellen Orientierung oder anderer persönlicher Merkmale vorgenommen wird. Eine inakzeptable Behandlung von Arbeitskräften, wie etwa psychische Härte, sexuelle und persönliche Belästigung oder Diskriminierung, ist nicht zu dulden. Ebenso ist ein Verhalten (einschließlich Gesten, Sprachen und physische Kontakte) nicht zu dulden, das sexuell, Zwang ausübend, bedrohend, missbräuchlich oder ausnutzend ist.

5. Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen

Die Beschäftigten sind vor jeder unterschiedlichen Behandlung, die mit ihrer Beschäftigung im Zusammenhang steht und die sich gegen die Vereinigungsfreiheit richtet, zu schützen. Ihr Recht, Vereinigungen oder Organisationen nach eigener Wahl zum Zwecke der Förderung und dem Schutz der Interessen der Beschäftigten zu gründen, diesen bei- oder wieder auszutreten sowie für diese tätig zu sein, ist zu respektieren. Die Ausübung der Beschäftigung darf dabei nicht beeinträchtigt werden. Mitglieder in Arbeitnehmer-organisationen oder Gewerkschaften sind weder zu bevorzugen noch zu benachteiligen.

6. Zwangsarbeit

Alle Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit werden von der JIANGHAI nicht geduldet. Kein Beschäftigter darf direkt oder indirekt durch Gewalt und/oder Einschüchterung zur Beschäftigung gezwungen werden. Mitarbeiter sind nur zu beschäftigen, wenn sie sich freiwillig für die Beschäftigung zur Verfügung gestellt haben.

7. Verbot von Kinderarbeit und Beschäftigung Jugendlicher

Kinderarbeit sowie jegliche Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen werden von der JIANGHAI nicht toleriert. Das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung darf nicht unter dem Alter, in dem die Schulpflicht endet, und auf keinen Fall unter 15 Jahren liegen. Innerstaatliche Normen zum Schutz von Kindern und jugendlichen Beschäftigten sind einzuhalten. Es gelten die Ausnahmen der ILO. Die Einhaltung des Verbots von Kinderarbeit und die Beschränkung von jugendlicher Beschäftigung ist sicherzustellen. Insbesondere dürfen Jugendliche keinen gefährlichen, unsicheren oder gesundheitsschädigenden Situationen ausgesetzt werden.

8. Arbeitszeiten

Die Arbeitszeiten haben dem geltenden Recht, den industriellen Standards oder den relevanten ILO-Konventionen zu entsprechen, je nachdem welche Regelung strenger ist. Es gilt die maximal zulässige wöchentliche Arbeitszeit entsprechend der nationalen Gesetzgebung. Den Beschäftigten steht nach sechs aufeinander folgenden Arbeitstagen mindestens ein freier Tag zu. Geleistete Mehrarbeit ist entsprechend den innerstaatlichen Normen separat zu vergüten. Mehrarbeit muss auf freiwilliger Basis geleistet werden. Es ist für eine angemessene Entlohnung Sorge zu tragen und der gesetzlich festgelegte Mindestlohn muss gewährleistet sein.

9. Disziplinarmaßnahmen

Alle Beschäftigten sind mit Würde und Respekt zu behandeln. Außerdem sind Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen zu respektieren. Sanktionen, Bußgelder, sonstige Strafen oder Disziplinarmaßnahmen dürfen nur im Einklang mit geltenden nationalen und internationalen Normen sowie den international anerkannten Menschenrechten erfolgen. Kein Beschäftigter darf verbaler, psychischer, physischer, sexueller und/oder körperlicher Gewalt, Nötigung oder Belästigung ausgesetzt werden.

10. Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter

Es ist für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld Sorge zu tragen. Risiken sind einzudämmen und bestmögliche Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle, Berufskrankheiten sowie Gesundheitsschäden, die sich im Zusammenhang mit der Tätigkeit ergeben können, zu treffen. Hierzu werden Systeme eingerichtet, um eine potentielle Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit seiner Beschäftigten zu entdecken und zu vermeiden oder auf diese zu reagieren. Zudem werden die Beschäftigten regelmäßig über geltende Gesundheitsschutz- und Sicherheitsnormen sowie Sicherheitsmaßnahmen informiert und geschult.

11. Umweltschutz

Der Schutz von Natur und Umwelt ist ein integraler Bestandteil der Geschäftspraxis der JIANGHAI. Die jeweils geltenden gesetzlichen Umweltnormen und internationale Standards sind zu beachten und einzuhalten. Das integrierte Umweltmanagementsystem fördert die kontinuierliche Arbeit an der Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen. Geltende Verfahren und Standards für die Abfallbewirtschaftung, den Umgang mit Chemikalien und anderen gefährlichen Stoffen sowie deren Entsorgung als auch für Emissionen und für die Abwasserbehandlung sind einzuhalten.

12. Förderung des Verhaltenskodex

Die Verantwortung der JIANGHAI ist es, für die Sicherstellung der Grundsätze dieses Verhaltenskodex einzutreten und bei den Lieferanten bestmöglich zu fördern. Zudem sind die Grundsätze der Nicht-Diskriminierung bei der Lieferantenauswahl und beim Umgang mit den Lieferanten einzuhalten.

13. Disclaimer

Im Fall von inhaltlichen Differenzen zwischen der deutschen und englischen Fassung dieser Regeln soll die deutsche Fassung Vorrang haben.